Fragen und Antworten

Bitte betrachten Sie die folgenden Aus­führun­gen, insbe­son­dere zu recht­li­chen Fragen, als Orien­tie­rung. Eine Ge­währ für stän­di­ge Aktu­ali­tät kann ich nicht geben.

Sind Alleen und Baum­reihen geschützt?

Nicht generell. Einen pauschalen gesetzlichen Schutz ge­nießen Alleen nur in Bran­den­burg (§ 31 BbgNatSchG) und Meck­len­burg-Vor­pommern (§ 27 LNatG M-V). Mecklen­burg er­wei­tert den Alleen­schutz auch auf ein­sei­ti­ge Baum­reihen und nimmt ihn sogar in die Lan­des­ver­fas­sung auf (Art. 12 LVerf M-V).

Es gibt eine Reihe weiterer Möglich­kei­ten, Alleen und Baum­reihen unter Natur­schutz zu stellen, wobei es hier stets einer Aus­wei­sung durch Rechts­vor­schrift be­darf, die in der Praxis recht sel­ten er­folgt:

Unabhängig davon können Alleen auch von den Denkmal­be­hör­den der Länder unter Schutz ge­stellt wer­den. Ein solcher Denk­mal­schutz be­zieht sich – im Ge­gen­satz zum Natur­schutz – auf das bau­li­che Ge­samt­en­sem­ble eins­chließ­lich z.B. der Straßen­pflasterung, schließt aber die kom­plette Fällung von Alt­be­ständ­en zu­gun­sten von Neu­pflan­zun­gen nicht aus.

Städte und Gemeinden können außerdem Baum­schutz­satzun­gen er­lassen, die das Fällen oder Be­schnei­den von Bäumen be­stimm­ter Arten oder ab einer be­stimm­ten Größe un­ter­sa­gen oder zu­min­dest ge­neh­mi­gungs­pflich­tig machen und ggf. Aus­gleichs- oder Er­satz­maß­nahmen vor­schrei­ben. Ein­zel­ne Länder (z.B. Branden­burg) haben Baum­schutz­ver­ord­nun­gen. Eine bundes­weite Re­gelung gibt es nicht, das Bundes­natur­schutz­gesetz legt nur die Rahmen­be­din­gun­gen für den Erlaß von Rechts­vor­schrif­ten zum Baum­schutz fest.

Ab wann gilt eine An­samm­lung von Bäumen als Allee?

Die Naturschutzgesetze machen darüber keine Aus­sa­gen: Eine De­fi­ni­tion des Schutz­guts fin­det sich im Ge­setz nicht. Man kann sich aber, um im Ein­zel­fall die­se Fra­ge zu klären, an die Publi­ka­tio­nen der Landes­um­welt­ämter halten. Das sind Fach­be­hör­den, die Zu­arbeit für die Um­welt­mini­ste­rien der Länder leisten. Ihnen ent­spricht auf Bundes­ebene das Bundes­amt für Natur­schutz. Die Fach­be­hör­den geben An­lei­tun­gen zur Bio­top­kar­tierung heraus, nach denen in den ein­zel­nen Ländern die Be­stand­tei­le von Natur und Land­schaft mehr oder weni­ger kom­plett kar­tiert und er­faßt sind.

Für Brandenburg lautet die Definition des Landesumweltamts: Alleen und Baumreihen sind

„in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen gepflanzte linienförmige Baumbestände ohne oder mit Strauchschicht, die ein- (Reihe) oder beidseitig (Allee) entlang von Straßen und Wegen verlaufen“.

Eine Mindestlänge ist also nicht vorgegeben, die Bestände müssen aber ge­pflanzt sein. Na­tür­li­cher Ge­hölz­auf­wuchs gilt nicht als Allee oder Baum­reihe.

Gelegentlich beanspruchen auch andere Be­hör­den eine Definitions­kom­pe­tenz, z.B. in Bran­den­burg der Landes­betrieb Straßen­wesen, der erst ab 200 m Länge von einer Allee spricht und kürzere Ab­schnitte von seinem Ent­wick­lungs­kon­zept aus­nimmt.

Wie wirksam ist der gesetz­liche Baum­schutz?

An Straßen hat der Natur- und Landschafts­schutz einen schwierigen Stand, weil die Verkehrs­sicherheit regelmäßig höher bewertet wird. Wenn also ein Baum nach Ansicht der Gutachter eine Gefahr darstellt, darf er meist beseitigt oder beschnitten werden, auch wenn er eigentlich geschützt wäre.

Auch ohne Gefahr im Verzug ist es möglich, den Baumschutz zu umgehen: Die Zerstörungs- und Beeinträchtigungs­verbote des deutschen Naturschutz­rechts können außer Kraft gesetzt werden, wenn es „aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls“ oder „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ – so die entsprechenden Formulierungen im Bundes­naturschutz­gesetz – notwendig ist. Wo es in strittigen Verfahren zu Plan­vorhaben um die Zulässigkeit eines Eingriffs geht, erkennen die Verwaltungs­gerichte oft schon solche Gründe, wenn durch ein Vorhaben Arbeits­plätze geschaffen werden. Dann werden auch schwer­wiegende Eingriffe als zulässig erachtet, meist wird eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgelegt.

Europäisches Recht ist hier konsequenter und läßt nur sehr wenige Ausnahmen zu. Bislang erstreckt sich die EU-Gesetzgebung aber hauptsächlich auf den Arten- und Biotopschutz und überläßt den Landschafts­schutz den Mitglieds­staaten, in der durchaus vernünftigen Annahme, daß wild­lebende Arten keine Länder­grenzen respektieren müssen, die Landes­pflege und -kultur aber schon. Da es sich bei Alleen und Einzel­bäumen in der Kultur­landschaft selten um geschützte Arten oder Biotope sondern „nur“ um ästhetisch wertvolle Land­schafts­elemente handelt, fällt der Baum­schutz meist in die zweite Kategorie.

Welches sind die häufigsten Allee­bäume?

In Deutschland an erster Stelle stehen sicherlich Linde und Ahorn, an Alleen über Land fast ausschließlich durch die Arten Winterlinde (Tilia cordata), Bergahorn (Acer pseudo­platanus) und Spitzahorn (Acer platanoides) vertreten.

Neben diesen „Allroundern“ gibt es Baum­arten, die eher in bestimmten Natur­räumen oder Regionen verbreitet sind: Die Esche (Fraxinus excelsior) ist ein klassischer Allee­baum, gedeiht aber im eiszeitlich geprägten Norden Deutsch­lands weniger gut als in den Mittel­gebirgen und ihrem Vor­land. Obst­bäume aller Arten können regional (zum Beispiel in Nord­west­sachsen) einen großen Teil des Gesamt­bestands an Allee­bäumen stellen. Auf sandigen Böden werden Birke und Robinie gepflanzt. Im Erz­gebirge hat die Eber­esche (Sorbus aucuparia) Tradition.

Welche Baum­arten vertragen Tau­salz?

Um es vorwegzunehmen: Salzresistente Baumarten gibt es nicht, zu­mindest nicht in Mittel­eu­ro­pa. Chlorid­hal­ti­ges Ober­flächen- und Schich­ten­wasser kommt hier­zu­lan­de nur im Watten­meer und an we­ni­gen Binnen­salz­stellen vor, und dort wach­sen keine Bäume. Aus evo­lu­tions­bio­lo­gi­scher Sicht könn­te man sa­gen: Hei­mi­sche Baum­ar­ten ha­ben es bis vor kur­zem nicht nötig ge­habt, sich an solche Be­din­gun­gen an­zu­passen; aus phy­sio­lo­gi­scher Sicht kann ein Baum auch nur be­dingt mit hohen Ionen­kon­zen­tra­tio­nen im Bo­den­wasser um­gehen, da sie die Wasser­auf­nah­me be­hin­dern. Den­noch ist die Wider­stands­fähig­keit von Art zu Art ver­schieden.

Von den heimischen Laubbäumen ist vor allem der Spitz­ahorn (Acer platano­ides) rela­tiv salz­to­le­rant, die Stiel­eiche (Quercus robur) schnei­det eben­falls nicht schlecht ab, und auch die Ge­meine Esche (Fraxinus excelsior) kann bei an­son­sten ge­eig­ne­ten Stand­ort­be­din­gun­gen eine ge­wisse Tau­salz­be­lastung ver­tra­gen. Vor­wie­gend sind salz­ver­träg­li­che Ge­hölze aber unter den Neo­phyten zu finden: Rot­eiche, Ro­binie, Pla­tane und auch so aus­ge­falle­ne Arten wie der Japani­sche Schnur­baum (Sophora japonica) wer­den unter an­derem wegen ihrer Ro­bust­heit schon seit länge­rer Zeit an Alleen ge­pflanzt, auch wenn sie nicht zur heimi­schen Flora ge­hören.

Ungeeignet für den Einsatz an mit Tau­salz kon­ta­mi­nier­ten Stand­or­ten sind die Roß­kastanie, der Berg­ahorn und lei­der im Prin­zip auch un­se­re hei­mi­schen Lin­den­arten. Sie wer­den trotz­dem noch ge­pflanzt, viele Be­stän­de sind aber in jungen Jahren schon stark ge­schädigt.

Wieso gibt es keine Nadel­baum­alleen?

Gute Frage. Obwohl sicher in Mitteleuropa auch die eine oder an­de­re linien­för­mi­ge Nadel­baum­pflan­zung exi­stiert, ist uns der An­blick von Weymouth­skiefern oder Douglasien am Straßen­rand nicht ver­traut. Die Frage nach dem Warum ist gar nicht so ein­fach zu be­ant­wor­ten, denn Ästhe­tik ist immer auch eine Frage der Ge­wöhnung.

Sicher spielt die besondere Physiologie der Nadel­ge­höl­ze eine Rolle: Da sie ihre Blätter nicht jedes Jahr er­neuern, sammeln sie Gift­stoffe über viel län­ge­re Zeit an als Laub­bäume und sind des­halb empfind­licher gegen jede Art von Luft- und Wasser­ver­schmut­zung. Es sind aber auch an­de­re Gründe denk­bar: Im Tief­land sind Nadel­bäume in großem Maß­stab erst seit den Forst­re­for­men des 19. Jahr­hun­derts ein­ge­bür­gert, sie ha­ben also viel we­ni­ger Tra­di­tion in der Kul­tur­land­schaft, und für die ur­sprüng­li­chen Nutzungs­formen, die das Ent­stehen von Alleen be­gün­stigt haben, sind sie wenig ge­eignet.



Literatur



www.baumfuchs.de > Fragen und Antworten