Zwar sind es meist Naturschützer, vor allem die bekannten Umweltverbände, die sich für Pflege und Erhalt von Alleen einsetzen, aber eigentlich handelt es sich bei Alleen und Baumreihen um gestaltete Landschaft, um Elemente der Landschaftsarchitektur, die nur bedingt Gegenstand der Umweltgesetzgebung sind.
Die rechtlichen Instrumente zum Alleenschutz finden sich dennoch in den Naturschutzgesetzen, teils auch beim Denkmalschutz (Fragen und Antworten), sind aber – verglichen mit dem Arten- und Biotopschutz – von eingeschränkter Wirksamkeit: Das Schutzgut „Landschaftsbild“, um das es hier vorrangig geht, ist ein Stiefkind der Umweltgesetzgebung, weil Landschaftsgestaltung eben doch, im Gegensatz zum besser beweisbaren Schutzbedürfnis wildlebender Arten und ihrer Lebensräume – Stichwort „Biodiversität“ –, weitgehend Geschmackssache ist.
Alleenschutz
braucht deshalb beharrliches öffentliches
Engagement von vielen Seiten und auf vielen
Gebieten: für die Finanzierung von
Neupflanzungen, für qualifizierte
Baumkontrolle und -pflege – solche Aufgaben
werden in Zeiten knapper öffentlicher Kassen gern an
Billiganbieter delegiert – und für die
Milderung der Schadfaktoren,
denen die Alleebestände ausgesetzt sind.
Viele Umweltverbände engagieren sich
für den Alleenschutz, so der NABU,
der BUND
und ROBIN
WOOD, darüber hinaus gibt es private
Initiativen und Arbeitskreise. In Brandenburg
streitet die Volksinitiative „Rettet
Brandenburgs Alleen“ für eine Revision der
mangelhaften Alleenkonzeption des Landes.
Wirksamer Schutz vor Fällung – bei Bauvorhaben zum Beispiel – ist derzeit oft nur mit dem Instrumentarium des Artenschutzes durchsetzbar, indem zum Beispiel die ökologische Bedeutung von Alleebäumen als Lebensraum für geschützte Tierarten nachgewiesen wird.
www.baumfuchs.de >
Alleenschutz